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Führungszeugnis erweitert Erteilung

Hamburg 99049001001002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99049001001002

Leistungsbezeichnung

Führungszeugnis erweitert Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Führungszeugnis, erweitert (Synonym), Arbeit mit Minderjährigen, Führungszeugnis (Synonym), Auszug aus dem Bundeszentralregister (Synonym), Online Termin vereinbaren, alle Kundenzentren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Für bestimmte Tätigkeiten oder Anlässe benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) online beantragen.

Volltext

Ein erweitertes Führungszeugnis wird beispielsweise benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den Bereichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger sowie in Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen.

Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die Beschäftigungsstelle, die Institution oder die Behörde mit.

Führungszeugnisse können sowohl bei dem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
Die Standorte des Hamburg Service können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2  Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden.

 

Voraussetzungen

  • Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Kosten

Abgabe: 13,00 EUR
  • Für Verwendung im Ausland sind weitere Gebühren zu zahlen.
  • Das Führungszeugnis ist beim Erhalt von Sozialleistungen gebührenfrei. Dies trifft jedoch nur bei folgenden Sozialleistungen zu:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • Kindergeldzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
    • BAföG
    • Vollzeitpflegestellen
  • Eine Gebührenbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten und das FSJ ist möglich. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich.

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und -unter bestimmten Voraussetzungen- schriftlich in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten- beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie diese online neu bestellen unter: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
  • Sie vereinbaren vorab einen Termin in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten Ihrer Wahl.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung im Hamburg Service benötigt circa 5 Minuten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt für das
  • einfache und erweiterte Führungszeugnis circa 2 Wochen
  • europäisches Führungszeugnis circa 6 Wochen

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

  • Beschäftigungsstellen, Institutionen oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
  • Zudem muss darin bescheinigt sein, dass die Tätigkeit in einem von § 30 a BZRG umfassten Bereich ausgeübt wird.
  • Das Zeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, für die es beantragt wurde.
  • Bei Verwendung zur Vorlage bei einer Behörde wird es direkt an die Behörde gesandt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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