Führungszeugnis erweitert Erteilung
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.htm
Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies die Beschäftigungsstelle, die Institution oder die Behörde mit.
Führungszeugnisse können sowohl bei dem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.
Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
Die Standorte des Hamburg Service können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden.
- Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit
- Für Verwendung im Ausland sind weitere Gebühren zu zahlen.
- Das Führungszeugnis ist beim Erhalt von Sozialleistungen gebührenfrei. Dies trifft jedoch nur bei folgenden Sozialleistungen zu:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Kindergeldzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- BAföG
- Vollzeitpflegestellen
- Eine Gebührenbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten und das FSJ ist möglich. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie brauchen als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie diese online neu bestellen unter: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ - Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
- Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
- Sie vereinbaren vorab einen Termin in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten Ihrer Wahl.
- Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
- Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
- Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für das
- einfache und erweiterte Führungszeugnis circa 2 Wochen
- europäisches Führungszeugnis circa 6 Wochen
- Beschäftigungsstellen, Institutionen oder Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
- Zudem muss darin bescheinigt sein, dass die Tätigkeit in einem von § 30 a BZRG umfassten Bereich ausgeübt wird.
- Das Zeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, für die es beantragt wurde.
- Bei Verwendung zur Vorlage bei einer Behörde wird es direkt an die Behörde gesandt.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).