Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)
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Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)
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Sie sind aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten und benötigen eine Ersatzbescheinigung.
Dies kann der Falls ein, wenn Sie die bereits beim Austritt ausgehändigte Bescheinigung verloren gegangen ist.
Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
Dies kann der Falls ein, wenn Sie die bereits beim Austritt ausgehändigte Bescheinigung verloren gegangen ist.
Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
- 10,00 EUR
- Bei schriftlicher Bestellung (Post, Fax, E-Mail) werden die Gebühren per Nachnahme erhoben (zzgl. Postgebühren).
- Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre.
- Wenn Sie nicht mehr wissen, wo der Austritt erfolgt ist, können Sie sich an folgende Nummern/Institutionen wenden:
- Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige:
Meldewesen Kirchenkreis Hamburg-Ost ,
Tel.: +49 40 519000-240. - Für ehemalige katholische Kirchenangehörige:
Katholisches Kirchenamt, Tel.: +49 40 24877-100.
Von dort bekommen Sie eine Registernummer sowie Datum und Ort des Kirchenaustritts.
- Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige:
- Sind Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten, wenden Sie sich für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg