Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)

Hamburg 99073001022000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99073001022000

Leistungsbezeichnung

Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)

Leistungsbezeichnung II

Ersatzbescheinigung über einen Kirchenaustritt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten und benötigen eine Ersatzbescheinigung.

Volltext

Sie sind aus einer Religionsgemeinschaft ausgetreten und benötigen eine Ersatzbescheinigung.
Dies kann der Falls ein, wenn Sie die bereits beim Austritt ausgehändigte Bescheinigung verloren gegangen ist.

Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.

Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.

Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • 10,00 EUR
  • Bei schriftlicher Bestellung (Post, Fax, E-Mail) werden die Gebühren per Nachnahme erhoben (zzgl. Postgebühren).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

  • Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich bitte für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. Sie finden eine Übersicht der Hamburger Standesämter unter Links.Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre.
  • Wenn Sie nicht mehr wissen, wo der Austritt erfolgt ist, können Sie sich an folgende Nummern/Institutionen wenden:
    • Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige:
      Meldewesen Kirchenkreis Hamburg-Ost ,
      Tel.: +49 40 519000-240.
    • Für ehemalige katholische Kirchenangehörige:
      Katholisches Kirchenamt, Tel.: +49 40 24877-100.
      Von dort bekommen Sie eine Registernummer sowie Datum und Ort des Kirchenaustritts.
       
  • Sind Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten, wenden Sie sich für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung bitte an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal