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Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung beantragen

Hamburg 99050043006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050043006000

Leistungsbezeichnung

Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Strom (Synonym), Energienetze (Synonym), Gasanbieter (Synonym), Arealnetz (Synonym), Objektnetz (Synonym), Netzbetreiber (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Knorr, Benjamin

Teaser

Volltext

Wenn Sie die Aufnahme des Betriebes eines Elektrizitätsversorgungsnetzes oder Gasversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen. Sie sollten den Antrag auf Genehmigung mindestens 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des Energieversorgungsnetzes bei der zuständigen Behörde einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Nachweise:
  • Erläuterungen zur Rechtsform des Netzbetreibers und ggf. seiner Einbettung in eine Unternehmensgruppe
  • Gegebenenfalls: Erläuterung der jeweiligen Gesellschaftszwecke der einzelnen beteiligten Unternehmen
  • Handelsregisterauszug
  • Darstellung des örtlichen Geltungsbereiches der beantragten Genehmigung mit Flurplan und Angabe, ob es sich ausschließlich um private Grundstücke handelt, oder auch Grundstücke der öffentlichen Hand betroffen sind
  • Schriftliche Erläuterung des Netzbetriebskonzeptes einschließlich einer Darstellung, wie eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung der Kunden sichergestellt wird
  • Technischer Übersichtsplan (Netzkarte mit Legende), in dem die Versorgungs- und Abnahmesituation (auch die Kundenstruktur, Anzahl versorgter Haushalte und voraussichtlich durchgeleitete Energiemenge) dargestellt wird
  • Aufstellung und technische Daten aller zum Netz gehörenden Anlagen, sofern nicht aus dem technischen Übersichtsplan ersichtlich
  • Vorlage aller relevanten Betreiber-, Betriebsführungs-, Pacht- oder sonstigen Verträge, die sich auf das Eigentum bzw. den Betrieb des Netzes beziehen

Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
  • Benennung der verantwortlichen und zuständigen Personen für den Netzbetrieb und Beleg ihrer technischen und kaufmännischen Sachkunde (Darstellung der Qualifikation, Lebenslauf, Kopie des Personalausweises)
  • Organigramm/Stellenplan des Netzbetriebes

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
  • Erläuterung, wie die Einhaltung der Anforderungen an den technisch sicheren Netzbetrieb gewährleistet wird
  • Eigenerklärung zur § 49 EnWG, siehe Anhang
  • Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach
    • DIN VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen
    • VDE-AR-N 4001 Anwendungsregel: 2011-04 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen (S 1000)
  • Erläuterung der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung und Gefahrenabwehr (Risikomanagement)

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
  • Geschäftsberichte/Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften der letzten drei Jahre
  • Versicherungsnachweise
  • Investitionsplan für die nächsten 5 Jahre
  • Finanzierungsplan

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
  • Eigenerklärung Zuverlässigkeit

Voraussetzungen

Sie müssen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt je nach Aufwand 500,00 bis 8.500,00 € 

Verfahrensablauf

Um die Genehmigung zu erlangen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Eignung für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über den Antrag. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Beantragung.

Frist

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beantragen
  • Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigt man eine Genehmigung durch die zuständige Behörde
  • Zu den Energieversorgungsnetzen zählen Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversorgungsnetze
  • Die antragstellende Person muss die Eignung für den Betrieb nachweisen
  • Die Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die antragstellende Person die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt
  • Genehmigung muss vor Betriebsaufnahme erlangt werden. Dafür empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des Netzes.
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg (BUKEA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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