Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Strom (Synonym), Energienetze (Synonym), Gasanbieter (Synonym), Arealnetz (Synonym), Objektnetz (Synonym), Netzbetreiber (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Knorr, Benjamin
Wenn Sie die Aufnahme des Betriebes eines Elektrizitätsversorgungsnetzes oder Gasversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen. Sie sollten den Antrag auf Genehmigung mindestens 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des Energieversorgungsnetzes bei der zuständigen Behörde einreichen.
Allgemeine Nachweise:
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
- Erläuterungen zur Rechtsform des Netzbetreibers und ggf. seiner Einbettung in eine Unternehmensgruppe
- Gegebenenfalls: Erläuterung der jeweiligen Gesellschaftszwecke der einzelnen beteiligten Unternehmen
- Handelsregisterauszug
- Darstellung des örtlichen Geltungsbereiches der beantragten Genehmigung mit Flurplan und Angabe, ob es sich ausschließlich um private Grundstücke handelt, oder auch Grundstücke der öffentlichen Hand betroffen sind
- Schriftliche Erläuterung des Netzbetriebskonzeptes einschließlich einer Darstellung, wie eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung der Kunden sichergestellt wird
- Technischer Übersichtsplan (Netzkarte mit Legende), in dem die Versorgungs- und Abnahmesituation (auch die Kundenstruktur, Anzahl versorgter Haushalte und voraussichtlich durchgeleitete Energiemenge) dargestellt wird
- Aufstellung und technische Daten aller zum Netz gehörenden Anlagen, sofern nicht aus dem technischen Übersichtsplan ersichtlich
- Vorlage aller relevanten Betreiber-, Betriebsführungs-, Pacht- oder sonstigen Verträge, die sich auf das Eigentum bzw. den Betrieb des Netzes beziehen
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
- Benennung der verantwortlichen und zuständigen Personen für den Netzbetrieb und Beleg ihrer technischen und kaufmännischen Sachkunde (Darstellung der Qualifikation, Lebenslauf, Kopie des Personalausweises)
- Organigramm/Stellenplan des Netzbetriebes
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
- Erläuterung, wie die Einhaltung der Anforderungen an den technisch sicheren Netzbetrieb gewährleistet wird
- Eigenerklärung zur § 49 EnWG, siehe Anhang
- Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach
- DIN VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen
- VDE-AR-N 4001 Anwendungsregel: 2011-04 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen (S 1000)
- Erläuterung der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung und Gefahrenabwehr (Risikomanagement)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
- Geschäftsberichte/Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften der letzten drei Jahre
- Versicherungsnachweise
- Investitionsplan für die nächsten 5 Jahre
- Finanzierungsplan
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Sie müssen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Um die Genehmigung zu erlangen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Eignung für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erteilt.
Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über den Antrag. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Beantragung.
- Genehmigung für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beantragen
- Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigt man eine Genehmigung durch die zuständige Behörde
- Zu den Energieversorgungsnetzen zählen Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversorgungsnetze
- Die antragstellende Person muss die Eignung für den Betrieb nachweisen
- Die Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die antragstellende Person die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt
- Genehmigung muss vor Betriebsaufnahme erlangt werden. Dafür empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des Netzes.
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg (BUKEA)