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Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Hamburg 99050055074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050055074000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zuverlässigkeitsüberprüfung für das überwachungsbedürftige Gewerbe (Synonym), Zuverlässigkeitsüberprüfung, Gewerbe (Synonym), Vertrauensgewerbe (Synonym), Zuverlässigkeitsprüfung, Gewerbe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei einem Überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 GewO (auch Vertrauensgewerbe genannt) handelt es sich z.B. um Kfz Handel, Reisebüros, Schlüsseldienste, Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren und Konsumgütern, Ehevermittlung, Handel mit Edelmetallen und andere Gewerbezweige. Die zuständige Behörde überprüft unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Der Gewerbetreibende hat deshalb ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde beizubringen, beides kann bei Entgegennahme der Gewerbemeldung vom Gewerbeamt gegen Kostenerstattung (je 13,00 Euro) beantragt werden.

Bei Gewerbeummeldungen, bei denen lediglich der Betriebssitz innerhalb Hamburgs verlegt wird, entfällt eine nochmalige Zuverlässigkeitsprüfung.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personengesellschaften z.B. GmbH, AG, eingetragener Kaufmann, Unternehmergesellschaft).
Notar-Verträge (wenn z.B. die KG oder GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist).
Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten).

 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 20 EUR erhoben. Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG etc.) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 20 EUR. Für die Inanspruchnahme des o.g. Online-Verfahrens wird eine Gebühr von 20 EUR erhoben (die Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gewerbeanzeige ist hiermit zugleich abgegolten). Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung betragen 10 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Anmeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt (siehe: Weitere Informationen - Downloads) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter erforderliche Unterlagen aufgeführten Dokumente beifügen). Eine persönliche Anmeldung wird empfohlen, um Zweifelsfragen schnell und abschließend klären zu können. Die Anmeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen.

Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeanmeldung ist zu reduzierten Gebühren erhältlich.

Gewerbeanmeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links). Hinweis:  Die Inanspruchnahme des Online-Verfahrens ist gebührenpflichtig! Es wird für die Nutzung des Online-Verfahrens eine Gebühr von 20 EUR erhoben. Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG etc.) beträgt die Gebühr pro Gesellschafter 20 EUR. Mit dieser Gebühr sind zugleich weitere Gebühren für das Ausstellen einer Bescheinigung der entsprechenden Anzeigen abgegolten. Die für das überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO erforderlichen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister werden bei Personengesellschaften für jeden Gesellschafter fällig.     

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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