Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Abfalltransporterlaubnis

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Abfalltransporterlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Abfall und Entsorgung - Abfalltransporterlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung (Synonym), Sondermüll, Transportgenehmigung (Synonym), Transportgenehmigung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Abfall

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)

Teaser

Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen

Volltext

Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
  • Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
  • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
  • Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG,
  • Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€ - 1.000€
Je nach Aufwand 50 - 1000 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beförderung von Abfällen
  • Erlaubnis 
  • § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal