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Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Hamburg 99050116016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050116016000

Leistungsbezeichnung

Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz Hamburg

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Anerkennung (Synonym), Bundesbodenschutzgesetz, Anerkennung von Untersuchungsstellen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

02.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Bochert, Ulrich Dr.

Teaser

Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern

Volltext

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
 Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
 Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
http://www.resymesa.de
 

Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu)Verpflichtungs - und Einverständniserklärung (im Antrag) Kompetenznachweise bzw. Akkreditierungsurkunde, Auditbericht

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 250€ - 1.250€
Die Gebühr für die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 250-1250 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • behördliche Anerkennung als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der Europäischen Union für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem darauf gründenden Regelwerk
  • die behördliche Anerkennung dient als Nachweis gegenüber Auftraggebern und Behörden, dass hochwertige Dienstleistungen in Bezug auf den Bodenschutz erbracht werden können

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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