Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

Hamburg 99012050001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012050001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2022

Fachlich freigegeben durch

ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik

Handlungsgrundlage

§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
(Prüfverordnung - PVO)

Teaser

Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?

Volltext

Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:
  •          Antrag
  •          Lebenslauf
  •          Zeugnisse
  •          Führungszeugnis
  •          Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
  •          Nachweise zu besonderen Voraussetzungen
Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".

Kosten

Gebühr: 150€ - 150€
150 EUR

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. 

Bearbeitungsdauer

Das Anerkennungsverfahren dauert circa 3 Monate.

Frist

keine

Hinweise

Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.

Rechtsbehelf

Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfsachverständige beziehungsweise Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau.
  • Antragstellende Personen können die Anerkennung als Prüfsachverständige beziehungsweise Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal