Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung
Inhalt
Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
22.08.2022
Fachlich freigegeben durch
ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik
§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
(Prüfverordnung - PVO)
(Prüfverordnung - PVO)
Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?
Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:
- Antrag
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".
Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt.
Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
- Anerkennung als Prüfsachverständige beziehungsweise Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau.
- Antragstellende Personen können die Anerkennung als Prüfsachverständige beziehungsweise Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen.