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Pfandleihgewerbe, Erlaubnis

Hamburg 99050021005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050021005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Pfandleihgewerbe, Erlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pfandvermittlerbetriebe, Erlaubnis (Synonym), Pfandleiher, Erlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 34 Gewerbeordnung (GewO)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer das Geschäft einer Pfandleiherin/eines Pfandleihers oder einer Pfandvermittlerin/eines Pfandvermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche Sache oder Wertpapiere als Faustpfand. Für das Darlehen werden Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt. Die Kosten, die berechnet werden dürfen, sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss und erhalten dafür die Pfandgegenstände, die dann in eigenem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 8 Pfandleiherverordnung, Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit (beispielsweise Finanzierungszusage der Bank oder Tragfähigkeitsbescheinigung)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

155 EUR bis 255 EUR, bei Antragstellung zu entrichten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers ist in der gesamten Bundesrepublik gültig. Der Pfandleiher muss der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen. Der Pfandleiher ist zur Buchführung verpflichtet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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