Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
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Begriffe im Kontext
Erotik-Show, Erlaubnis (Synonym), Peep-Show, Erlaubnis (Synonym), Video-Peep-Show, Erlaubnis (Synonym), Striptease, Erlaubnis (Synonym), Tabledance, Erlaubnis (Synonym), Erlaubnis Personenschaustellung (Synonym), Poledance (Synonym), Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg