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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung

Hamburg 99094002019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99094002019000

Leistungsbezeichnung

Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Rechtsdienstleistungsregister Registrierung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Registrierung von Rechtsdiensleistungserbringern (Synonym), Rechtsdienstleistungsregister (Synonym), Rechtsdienstleistung (Synonym), Inkassodienstleistungen, Registrierung (Synonym), Rentenberatung, Registrierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 2 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
§ 13 Absatz 1 RDG

Teaser

Wenn außergerichtliche Rechtsdienstleistungen entgeltlich erbracht werden sollen, ist eine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister  notwendig

Volltext

Eine Registereintragung ist notwendig, wenn nachstehende außergerichtliche Rechtsdienstleistungen entgeltlich erbracht werden möchten: Inkassodienstleistungen, Rentenberatung (auf dem Gebiet der gesetzl. Renten- u. Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- u. Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung) sowie  Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht.
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in anderen als den genannten Bereichen dürfen nur in dem Umfang erbracht werden, wie es das Rechtsdienstleistungsgesetz oder andere Gesetze erlauben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsnachweise und Nachweise der bisherigen Berufsausübung
  • Führungszeugnis
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren läuft und in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorlag
  • Erklärung, ob die Anwaltszulassung in den letzten 3 Jahren versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (ggf. Kopie des Bescheids)
  • Weitere Unterlagen siehe unter  - zu beachten - .

Voraussetzungen

-

Kosten

Bitte telefonisch erfragen

Verfahrensablauf

-

Bearbeitungsdauer

-

Frist

-

Hinweise

Beschwerden über eine im Rechtsdienstleistungsregister registrierte Person sind an den Präsidenten des Amtsgerichts zu richten.
Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde:
  • Zeugnisse, insbesondere über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang
  • Arbeitszeugnisse als Nachweis für die praktische Sachkunde
  • Wenn die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie die theoretische und praktische Sachkunde vorliegen, wird die Registrierungsbehörde zudem um Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bitten

Rechtsbehelf

-

Kurztext

-

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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