Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung
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Begriffe im Kontext
Registrierung von Rechtsdiensleistungserbringern (Synonym), Rechtsdienstleistungsregister (Synonym), Rechtsdienstleistung (Synonym), Inkassodienstleistungen, Registrierung (Synonym), Rentenberatung, Registrierung (Synonym)
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Wenn außergerichtliche Rechtsdienstleistungen entgeltlich erbracht werden sollen, ist eine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister notwendig
Eine Registereintragung ist notwendig, wenn nachstehende außergerichtliche Rechtsdienstleistungen entgeltlich erbracht werden möchten: Inkassodienstleistungen, Rentenberatung (auf dem Gebiet der gesetzl. Renten- u. Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- u. Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung) sowie Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht.
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in anderen als den genannten Bereichen dürfen nur in dem Umfang erbracht werden, wie es das Rechtsdienstleistungsgesetz oder andere Gesetze erlauben.
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in anderen als den genannten Bereichen dürfen nur in dem Umfang erbracht werden, wie es das Rechtsdienstleistungsgesetz oder andere Gesetze erlauben.
- Ausbildungsnachweise und Nachweise der bisherigen Berufsausübung
- Führungszeugnis
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren läuft und in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorlag
- Erklärung, ob die Anwaltszulassung in den letzten 3 Jahren versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (ggf. Kopie des Bescheids)
- Weitere Unterlagen siehe unter - zu beachten - .
Beschwerden über eine im Rechtsdienstleistungsregister registrierte Person sind an den Präsidenten des Amtsgerichts zu richten.
Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde:
Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde:
- Zeugnisse, insbesondere über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang
- Arbeitszeugnisse als Nachweis für die praktische Sachkunde
- Wenn die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie die theoretische und praktische Sachkunde vorliegen, wird die Registrierungsbehörde zudem um Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bitten