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Europäische Rechtsanwältin / Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

Hamburg 99082009007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082009007000

Leistungsbezeichnung

Europäische Rechtsanwältin / Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Europäische Rechtsanwälte, Zulassung (Synonym), EuRAG-Anwälte, Zulassung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

10.02.2022

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html

Teaser

Sie wollen als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt arbeiten? Dann können Sie Ihre Zulassung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beantragen.

Volltext

Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, in die für den Ort ihrer Niederlassung in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den §§ 2ff. EuRAG aufgenommen zu werden. Nach der Aufnahme sind sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit von (deutschen) Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen auszuüben (§ 2 Abs. 1 EuRAG). Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind damit den deutschen Rechtsanwalt/Rechtsanwältinnen in den grundlegenden Rechten und Pflichten gleichgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache mit aktuellem Lichtbild
Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes nach § 16a Abs. 5 EuRAG (Original)
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades
Anlage zum Antrag betreffend Angaben zur Vereidigung/ Entrichtung der Verwaltungsgebühr/Kammerbeitrag

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Kosten

Gebühr: 100€
Gebühren

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag mit allen Unterlagen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Frist

Keine

Hinweise

Nur mit der Zulassung darf der europäische Anwalt auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen.

Rechtsbehelf

Keine Angaben

Kurztext

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als europäische Rechtsanwältin / europäischer Rechtsanwalt beantragen
  • Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, in die für den Ort ihrer Niederlassung in Deutschland zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen zu werden. Anschließend dürfen Sie auch in Deutschland ihre Tätigkeit ausüben und sind deutschen Rechtsanwalt / Rechtsanwältinnen weitestgehend gleichgestellt.
  • Zuständig: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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