Ausbildungsförderung Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
BAföG (Synonym), Bewilligung (Synonym), BAFOEG (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.11.2021
Fachlich freigegeben durch
BAföG FV FL
§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html
§ 50 Absatz III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html
§ 50 Absatz III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html
Sie können für Ihre Schul- bzw. Hochschulausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (Bedarf). Welcher Bedarf Ihnen zusteht ist abhängig von der Ausbildung, die Sie besuchen (werden). Dieser Bedarf kann gekürzt werden, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen, sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt. Der Bedarf und die Berechnung der Ausbildungsförderung gehen aus dem BAföG-Bescheid hervor.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (Bedarf). Welcher Bedarf Ihnen zusteht ist abhängig von der Ausbildung, die Sie besuchen (werden). Dieser Bedarf kann gekürzt werden, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen, sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt. Der Bedarf und die Berechnung der Ausbildungsförderung gehen aus dem BAföG-Bescheid hervor.
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor. Eine Online-Antragstellung ist möglich
Allgemeine Voraussetzungen:
Eine Erkundigung nach Ausnahmen von den Grundvoraussetzungen ist dabei immer zu empfehlen.
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländische Staatsbürgerschaft je nach Aufenthaltsstatus
- Sie sind maximal 29 Jahre alt
- Es handelt sich um eine Ausbildung, die nach dem BAföG gefördert werden kann (keine betriebliche Ausbildung).
- Ihre Leistungen als studierende Person lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
Eine Erkundigung nach Ausnahmen von den Grundvoraussetzungen ist dabei immer zu empfehlen.
Onlineantrag:
- Wenn Sie BAföG online beantragen möchten, können Sie dies mithilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder europäischen eID tun.
- Wenn sie keine eID haben, können Sie ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragsstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.
- Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen.
- Die Formblätter müssen ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab
BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Ermöglicht Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig: Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung