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Ausbildungsförderung Bewilligung

Hamburg 99022001017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Bewilligung für BAföG erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BAföG (Synonym), Bewilligung (Synonym), BAFOEG (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

§ 7 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html

§ 50 Absatz III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html
 

Teaser

Sie können für Ihre Schul- bzw. Hochschulausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

Volltext

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (Bedarf). Welcher Bedarf Ihnen zusteht ist abhängig von der Ausbildung, die Sie besuchen (werden). Dieser Bedarf kann gekürzt werden, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen, sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt. Der Bedarf und die Berechnung der Ausbildungsförderung gehen aus dem BAföG-Bescheid hervor.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor. Eine Online-Antragstellung ist möglich

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:
  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • ausländische Staatsbürgerschaft je nach Aufenthaltsstatus
  • Sie sind maximal 29 Jahre alt
  • Es handelt sich um eine Ausbildung, die nach dem BAföG gefördert werden kann (keine betriebliche Ausbildung).
  • Ihre Leistungen als studierende Person lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
Je nach Art der Ausbildungsförderung kann es weitere Voraussetzungen geben.
Eine Erkundigung nach Ausnahmen von den Grundvoraussetzungen ist dabei immer zu empfehlen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Onlineantrag:
  • Wenn Sie BAföG online beantragen möchten, können Sie dies mithilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder europäischen eID tun.
  • Wenn sie keine eID haben, können Sie ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragsstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.
Antrag in Papierform:
  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen.
  • Die Formblätter müssen ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden.
  • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
  • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab

Frist

BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Bewilligung
  • Finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Ermöglicht Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig: Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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