Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fördermöglichkeiten Meisterausbildung (Synonym), Erzieher-BAföG (Synonym), Meister-BAföG (Synonym), Aufstiegsfortbildung (Synonym), Höhere Berufsbildung (Synonym), Fördermöglichkeiten (Synonym), Formblatt Z (Synonym), Unterstützungsmöglichkeiten (Synonym), Vorqualifikation (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.12.2021
Fachlich freigegeben durch
FP HWC Handwerkskammer
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
- Ausbildungsabschluss
- Ggf. weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnis, etc.
Sie benötigen folgende Voraussetzungen, um zu Ihrer angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Sie haben bereits eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Sie haben einen Bachelor, ein abgebrochenes Studium oder sind Abiturientin / Abiturient mit zusätzlicher qualifizierter Berufspraxis
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen:
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder Ihre Fortbildung und Ihren beruflichen Aufstieg. Mit den erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG heute die attraktivsten Förderbedingungen aller Zeiten. So muss beispielsweise die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
- Vorqualifikation für das Aufstiegs-BAföG bescheinigen[A1]
- Fortbildungsabschlüsse (beispielsweise als Meister, Fachwirt, Master Professional) können gefördert werden
- Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt sein
- Vor der Antragsstellung auf Aufstiegs-BAföG bestätigt Ihnen die für die Prüfung zuständige Stelle, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Zuständig: Handelskammer Hamburg