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Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

Hamburg 99019051008000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019051008000

Leistungsbezeichnung

Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

Leistungsbezeichnung II

Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung bescheinigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fördermöglichkeiten Meisterausbildung (Synonym), Erzieher-BAföG (Synonym), Meister-BAföG (Synonym), Aufstiegsfortbildung (Synonym), Höhere Berufsbildung (Synonym), Fördermöglichkeiten (Synonym), Formblatt Z (Synonym), Unterstützungsmöglichkeiten (Synonym), Vorqualifikation (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2021

Fachlich freigegeben durch

FP HWC Handwerkskammer

Handlungsgrundlage

§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
 

Teaser

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

Volltext

Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsabschluss
  • Ggf. weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnis, etc.

Voraussetzungen

Sie benötigen folgende Voraussetzungen, um zu Ihrer angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
  • Sie haben bereits eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Sie haben einen Bachelor, ein abgebrochenes Studium oder sind Abiturientin / Abiturient mit zusätzlicher qualifizierter Berufspraxis

Kosten

Für das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Z entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen:
  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.

Frist

Keine

Hinweise

Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder Ihre Fortbildung und Ihren beruflichen Aufstieg. Mit den erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG heute die attraktivsten Förderbedingungen aller Zeiten. So muss beispielsweise die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
 

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Vorqualifikation für das Aufstiegs-BAföG bescheinigen[A1] 
  • Fortbildungsabschlüsse (beispielsweise als Meister, Fachwirt, Master Professional) können gefördert werden
  • Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt sein
  • Vor der Antragsstellung auf Aufstiegs-BAföG bestätigt Ihnen die für die Prüfung zuständige Stelle, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Zuständig: Handelskammer Hamburg





 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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