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Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung und einer Bienenhaltung nach der Bienenseuchen-Verordnung

Hamburg 99100017023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100017023000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung und einer Bienenhaltung nach der Bienenseuchen-Verordnung

Leistungsbezeichnung II

Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hühneranmeldung bei Neukauf (Synonym), Anmeldung von neu gekauften Hühnern (Synonym), Hühner anmelden (Synonym), Kauf von Hühnern anmelden (Synonym), Hühneranmeldung (Synonym), Anmeldung von Hühnern (Synonym), Anmeldung von Rindern (Synonym), Anmeldung von Schweinen (Synonym), Anmeldung von Schafen (Synonym), Anmeldung von Ziegen (Synonym), Anmeldung von Enten (Synonym), Anmeldung von Gänsen (Synonym), Anmeldung von Tauben (Synonym), Biene (Synonym), Bienenvölker (Synonym), Anmelden von Einhufer (Synonym), Anmelden von Pferden (Synonym), Anzeigen einer Bienenhaltung nach der Bienenseuchenverordnung (Synonym), Tierhalternummer (Synonym), Tierseuchenkasse (Synonym), Bienenzucht, Anzeige (Synonym), Stallpflicht, (Synonym), Halterbetriebs-Nummer für ein Pferd (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.10.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Tierhalterregistrierung

Teaser

Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Volltext

Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden und sonstigen Klauentieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Die Haltung dieser Tiere müssen Sie unabhängig von der Größe des Bestandes spätestens bei Beginn der Haltung anzeigen. 
Die Haltung eines oder mehrer Bienenvölker müssen Sie ebenfalls der zuständigen Stelle umgehend anzeigen. 
Auch eine Hobbyhaltung dieser Tierarten müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
 

Erforderliche Unterlagen

Machen Sie in Ihrer Anzeige folgende Angaben: 
  • Namen
  • Anschrift 
  • Tierart
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere
  • Nutzungsart (zum Beispiel Zucht, Mast, Hobby)
  • Ort der Tierhaltung

Voraussetzungen

Sie müssen jede Haltung der genannten Tiere in Hamburg anzeigen Es gibt keine Ausnahmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tierhaltung und nicht nach dem Wohnort. Hamburger, die Ihre Tiere nicht in Hamburg halten, könne diese auch nicht in Hamburg registrieren lassen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Senden Sie die Anzeige mittels Online-Dienst oder Meldeformular an die zuständige Behörde.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Unterlagen
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde nimmt die Registrierung Ihrer Tierhaltung vor. Sie vergibt dafür eine Registernummer
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Registrierung. Die Registernummer wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.

Frist

Zeigen Sie die Aufnahme der Tierhaltung unverzüglich der zuständigen Behörde an.
Teilen Sie der zuständigen Behörde Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung ebenfalls unverzüglich mit.

Hinweise

Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst oder das Meldeformular der Stadt Hamuburg.

Teilen Sie Änderungen oder die Aufgabe der Tierhaltung der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich schriftlich mit.

Zuständig für die Durchführung des Hamburger Gefahrtiergesetzes sind die Amtstierärzte in den Bezirksämtern.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anzeige einer Tierhaltung nach der Viehverkehrsverordnung
  • Anmeldung einer Haltung von Nutztieren oder Bienenhaltung sowie Anmeldung zur Hamburger Tierseuchenkasse für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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