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Mofaprüfbescheinigung

Hamburg 99075008065000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075008065000

Leistungsbezeichnung

Mofaprüfbescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Mofaprüfung / Mofa- Prüfbescheinigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mofa (Synonym), Mofaprüfung, TÜV (Synonym), Mofa, Prüfbescheinigung (Synonym), Mofa-Schein (Synonym), Mofaprüfung, Fahrerlaubnis (Synonym), Mofa, Führerschein (Synonym), Mofa, Fahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
URL: www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, sofern Sie eine sogenannte 'Mofa-Prüfbescheinigung' besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

Vorgehensweise:

Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung bei einer Fahrschule erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Die theoretische Mofaprüfung wird bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP) abgelegt. Dort ist die Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
Nach der bestandenen theoretischer Mofaprüfung stellt Ihnen die TP die Mofa-Prüfbescheinigung aus.
Ausnahme:
Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt für das Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Zum Prüfungstermin bei der Technischen Prüfstelle:
  • Personalausweis oder Pass
  • Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule oder Schule
  • Bewerberleitkarte (wenn die Ausbildung über die Fahrschule erfolgte)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Einzelfallabhängig

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte wenden Sie sich an eine Fahrschule.

Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas auf öffentlichen Straßen immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Technische Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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