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Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Hamburg 99101006026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung (Synonym), Sterbeurkunde, Sterbefall Ausland, melden (Synonym), Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde (Synonym), Im Ausland gestorben, Nachbeurkundung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Bundesvertriebenengesetz
  • Staatsangehörigkeitsgesetz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Versicherungen, Finanzamt, Krankenkasse, Nachlassgericht benötigen allerdings oftmals eine deutsche Urkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
  • Nachweis der Meldeanschrift des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
  • Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen durch Eheurkunde ggf. mit Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorverstorbenen  Ehegatten
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • ausländische Urkunden ggf. mit Übersetzung und Apostille/Legalisation

War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

  • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab schriftlich oder telefonisch im Standesamt.

Vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder
  • die Eltern
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

Kosten

Beurkundung im Sterberegister ab 78,00 EUR
Sterbeurkunde bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister 18,00 EUR - bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 8,00 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der verstorbenen Person. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, dann ist das Standesamt des Wohnsitzes des Antragstellers für die Nachbeurkundung zuständig, ggf. auch das Standesamt I in Berlin.

In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin (s. Link)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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