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Heimangelegenheiten, Kostenregelung

Hamburg 99060004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060004000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Heimangelegenheiten, Kostenregelung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heimfälle, Kostenregelung (Synonym), Heimkostenregelung (Synonym), Heimkostenzuschuss (Synonym), Kurzzeitpflege (Heimangelegenheiten, Kostenregelung) (Synonym), Angehörigen Entlastungsgesetz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Innerhalb Hamburgs

Für die Beantragung und Bewilligung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb Hamburgs ist die Grundsicherungs- und Sozialdienststelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller/in  zuletzt gewohnt hat.

Die Zuständigkeit bei bisherigen Selbstzahlern liegt stets bei der Dienststelle, in deren Bereich das Heim liegt.

Die Zuständigkeit bei Heimaufnahme aus dem Krankenhaus liegt immer dann bei der Dienststelle, in deren Bereich das Heim liegt, wenn der Heimantrag durch den Sozialdienst im Krankenhaus erfolgt und damit dokumentiert wird, dass eine häusliche Bindung nicht mehr vorhanden ist.

Außerhalb Hamburgs

Für die Beantragung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung außerhalb Hamburg sind die örtlichen Grundsicherungs- und Sozialdienststellen zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller/in zuletzt gewohnt hat.
Die Bewilligung und weitere Bearbeitung  erfolgt durch das Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Abteilung zentrale Hilfen für stationäre Pflege außerhalb Hamburgs.
 


Heimaufnahme in Hamburg/ bisheriger Wohnsitz außerhalb von Hamburg

Für die Beantragung und Bewilligung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung in Hamburg für Antragsteller/in,  die vorher außerhalb von Hamburg gewohnt haben, ist das Sozialamt des bisherigen Wohnsitzes zuständig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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