Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen, Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erlaubnis zum Handel mit Giften (Synonym), Erlaubnis zum Handel mit Gefahrenstoffen (Synonym), Giftschein, Ausstellung (Synonym), Gifthandelserlaubnis (Synonym), Gifthandel, Erlaubnis (Synonym), § 11 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), § 6 und 7 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) (Synonym), Sachkundenachweis im Umgang mit Chemikalien (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 11 Chemikalienverbotsverordnung
Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)
Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)
§ 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, welcher für Personen die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, notwendig ist. Dies ist für alle Personen wichtig, die bestimme Chemikalien an Erwerber oder Empfangspersonen abgeben. Unter Abgabe wird dabei sowohl die direkte Übergabe als auch der Versand verstanden. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Bitte unbedingt beachten: Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.
eingeschränkte Sachkundeprüfung 75 EUR
umfassende Sachkundeprüfung 100 EUR
Zweitschrift Prüfungszeugnis 19 EUR
Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV 55-170 EUR
Erweiterung oder Änderung der Erlaubnis sowie Erteilung von Auflagen gem. § 6 ChemVerbotsV 55-170 EUR
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis 110-320 EUR
umfassende Sachkundeprüfung 100 EUR
Zweitschrift Prüfungszeugnis 19 EUR
Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV 55-170 EUR
Erweiterung oder Änderung der Erlaubnis sowie Erteilung von Auflagen gem. § 6 ChemVerbotsV 55-170 EUR
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis 110-320 EUR
Bevor ein Sachkundenachweis (Gifthandelserlaubnis) ausgestellt werden kann, muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Den Termin für die nächste Prüfung erhalten Sie auf Anfrage. Nähere Informationen dazu erteilt das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Altona, Tel. +49 40 42811-6150, E-Mail: verbraucherschutz@altona.hamburg.de
Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg