Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle (Synonym), Abfallwirtschaftsplan Bau- + Abbruch HH / SH (Synonym), Liste hamburgischer Entsorgungsanlagen (Synonym), Abfallwirtschaftsplan Baggergut (Synonym), Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm (Synonym), Abfallwirtschaftsplan Gesundheit (Synonym), AWP (Synonym), Abfallwirtschaftsplan - Abfall & Entsorgung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
Bruhn, Urte Dr.
Sie interessieren sich für Abfallwirtschaftspläne mit der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft? Dann lesen Sie bitte hier weiter.
Abfallwirtschaftspläne (AWP) sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.
Derzeit gültige Abfallwirtschaftspläne
- Baggergut
- Bau- und Abbruchabfälle
- Gefährliche Abfälle
- Siedlungsabfälle