Umlegung von Grundstücken Beschluss
Inhalt
Begriffe im Kontext
Umlegung ( §§ 45-79 BauGB ) (Synonym), Vereinfachte Umlegung ( §§ 80-84 BauGB ) (Synonym), Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ( §§ 165 - 171 BauGB ) (Synonym), Flächenmanagement (Synonym), Entwicklung eines Baugebietes (Synonym), Sondervermögen Bodenordnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung und städtebauliche Entwicklungsmaßnahme können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden.
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Der Bebauungsplan stellt Ziele der Stadtplanung und -entwicklung dar. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert es, dass Grundstücke für eine Neubebauung die richtige Form und Größe aufweisen und benötigte Wege- und Freiflächen zur Verfügung stehen.