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Biotopschutz in Hamburg

Hamburg 99090008202000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090008202000

Leistungsbezeichnung

Biotopschutz in Hamburg

Leistungsbezeichnung II

Biotopschutz in Hamburg

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Biotopkartierung- Biotopschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hamburg zeichnet sich aus durch eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. So stehen fast 10 % der Landesfläche von Hamburg unter Naturschutz. 

Volltext

Hamburg zeichnet sich aus durch eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. Von Fließgewässern über extensiv genutzte Grünlandflächen bis hin zu Wäldern bietet Hamburg vielen, auch seltenen Arten Lebensraum. Aber auch Parkanlagen, baumbestandene Gärten, Dächer und Türme können wichtige Biotope sein. Nicht nur seltene Arten wie der Siebenschläfer, der Eisvogel, das Bachneunauge, Seeadler und Wanderfalke stehen im Fokus des Naturschutzes, sondern auch die Entwicklung des Biotopverbunds zur Stärkung der Populationen aller Tier- und Pflanzenarten sowie die Ausweisung von Schutzgebieten. Hinzu kommt der Nationalpark "Hamburgisches Wattenmeer" mit seinen Schutzflächen. Weitere Schutzgebiete sind geplant.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Karte Arten- und Biotopschutz mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt als flächendeckendes Naturschutzprogramm Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Hierbei werden Wälder, Moore, Heiden oder Grünland ebenso einbezogen wie Wohngebiete und der Hafen.  

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

• Erhalt der wertvollen naturnahen Biotope durch Flächenschutz
• Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
• Erhalt alter nicht ersetzbarer Lebensräume
• Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
• Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
• Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
• Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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