Biotopschutz in Hamburg
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Begriffe im Kontext
Biotopkartierung- Biotopschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hamburg zeichnet sich aus durch eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. So stehen fast 10 % der Landesfläche von Hamburg unter Naturschutz.
Hamburg zeichnet sich aus durch eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. Von Fließgewässern über extensiv genutzte Grünlandflächen bis hin zu Wäldern bietet Hamburg vielen, auch seltenen Arten Lebensraum. Aber auch Parkanlagen, baumbestandene Gärten, Dächer und Türme können wichtige Biotope sein. Nicht nur seltene Arten wie der Siebenschläfer, der Eisvogel, das Bachneunauge, Seeadler und Wanderfalke stehen im Fokus des Naturschutzes, sondern auch die Entwicklung des Biotopverbunds zur Stärkung der Populationen aller Tier- und Pflanzenarten sowie die Ausweisung von Schutzgebieten. Hinzu kommt der Nationalpark "Hamburgisches Wattenmeer" mit seinen Schutzflächen. Weitere Schutzgebiete sind geplant.
Die Karte Arten- und Biotopschutz mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt als flächendeckendes Naturschutzprogramm Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Hierbei werden Wälder, Moore, Heiden oder Grünland ebenso einbezogen wie Wohngebiete und der Hafen.
• Erhalt der wertvollen naturnahen Biotope durch Flächenschutz
• Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
• Erhalt alter nicht ersetzbarer Lebensräume
• Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
• Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
• Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
• Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen
• Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
• Erhalt alter nicht ersetzbarer Lebensräume
• Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
• Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
• Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
• Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen