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Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

Hamburg 99006006017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006006017000

Leistungsbezeichnung

Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Nachtarbeitsgenehmigungen (Bau)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

HamburgGateway (Synonym), Genehmigung für Nachtarbeit (Synonym), Nachtarbeit-Genehmigung (Synonym), Antrag Nachtarbeit - Bau (Synonym), Sonntagsarbeit, Bau (Synonym), Sonntagsarbeitsgenehmigung, Bau (Synonym), Ausnahmegenehmigung Baulärm (Synonym), Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit auf Baustellen (Synonym), HamburgGateway - Nachtarbeitsgenehmigung (Bau) (Synonym), Nachtarbeitsgenehmigung (Bau) (Synonym), Online-Service (Synonym), Online-Antrag (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Nachtarbeitsgenehmigung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.

Volltext

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.

 

Erforderliche Unterlagen

Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die E-Mail-Adresse der ausführenden Firma/Person
  • Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
  • Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
  • Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
  • Eine Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalles.

Frist

Beantragung: 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn

Hinweise

Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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