Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung
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Begriffe im Kontext
HamburgGateway (Synonym), Genehmigung für Nachtarbeit (Synonym), Nachtarbeit-Genehmigung (Synonym), Antrag Nachtarbeit - Bau (Synonym), Sonntagsarbeit, Bau (Synonym), Sonntagsarbeitsgenehmigung, Bau (Synonym), Ausnahmegenehmigung Baulärm (Synonym), Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit auf Baustellen (Synonym), HamburgGateway - Nachtarbeitsgenehmigung (Bau) (Synonym), Nachtarbeitsgenehmigung (Bau) (Synonym), Online-Service (Synonym), Online-Antrag (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.04.2023
Fachlich freigegeben durch
Nachtarbeitsgenehmigung
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.
Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:
- Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die E-Mail-Adresse der ausführenden Firma/Person
- Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
- Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
- Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
- Eine Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung richtet sich nach der Komplexität des Einzelfalles.
Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.