Steueridentifikationsnummer, Datenänderung und Bestätigung (Kundenzentren)
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Begriffe im Kontext
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IT-Service (Hamburg Service)
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die IdNr ersetzt die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer.
Für die schriftliche Bestätigung der Steueridentifikationsnummer:
- Bei persönlicher Beantragung bitte Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Für die Änderung von Personendaten/Korrektur von Fehlern:
- Es sind sachverhaltsaufklärende Unterlagen vorzulegen wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden, Urkunde über Namensänderung.
- Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Persönliche Vorsprache/telefonische Nachfrage beim Hamburg Service ist nur bei Fehlern/Abweichungen in den gespeicherten persönlichen Daten erforderlich.
Diese Dienstleistung wird aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln derzeit nur schriftlich angeboten. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit ihrem Hamburg Service auf.
Diese Dienstleistung wird aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln derzeit nur schriftlich angeboten. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit ihrem Hamburg Service auf.
- Für die Erteilung/Vergabe einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
- In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Auch Ihrem aktuellen Arbeitgeber liegt die Identifikationsnummer für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich vor.
- Auskünfte (keine Vergabe!) zur Steueridentifikationsnummer erteilt auch das Finanzamt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg