Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung Bewilligung
Inhalt
Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung Bewilligung
Zuschüsse für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung beantragen
Begriffe im Kontext
Investitionszuschüsse (Synonym), WärmeCheck (Synonym), Effizienz-Offensive (Synonym), Ressourcensteuerung (Synonym), ServerraumCheck (Synonym), Förderangebote Unternehmen für Ressourcenschutz (Synonym), EffizienzCheck (Synonym), EnergieSystemCeck (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Schulz, Roland
Bezeichnung: Förderrichtlinie Unternehmen für Ressourcenschutz
https://www.ifbhh.de/api/services/document/982
https://www.ifbhh.de/api/services/document/982
Sie können für Ihr Unternehmen Fördermittel der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beantragen für freiwillige Projekte, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen.
Das Förderprogramm „UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz“ unterstützt Sie bei der Umsetzung von freiwilligen Projekten in Ihrem Unternehmen, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen. Dies ermöglicht es Ihnen, Einsparpotenziale in den Bereichen Energie, Wasser und Rohstoffe zu erschließen.
- Ihr Unternehmen verfügt über eine Betriebsstätte in Hamburg.
- Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- beziehungsweise Klimaschutzerrekt.
- Ihre Vorhaben gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
- Die Förderung hat eine Amortisationszeit von mindestens 2 Jahren.
- Sie haben den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.
- Nehmen Sie für ein Erstgespräch Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
- In einem Gespräch mit Experten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank klären Sie die Förderfähigkeit Ihres Investitionsprojekts.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einer detaillierten Einsparberechnung ein.
- Ihr Antrag wird anschließend von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geprüft. Gegebenenfalls fordert die Hamburgische Investitions- und Förderbank weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die Hamburgische Investitions- und Förderbank entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, dass freiwillige Investitionsvorhaben zu einer Umweltentlastung führen. Daher erfolgt die Förderung anhand der jährlich vermiedenen Tonnen CO2 beziehungsweise CO2-Äquivalenten oder eingesparten Kubikmeter Wasser.
Die Ermittlung der Förderhöhe erfolgt in den Förderschwerpunkten 2-7 über die Vermeidung der
CO2-Emissionen. Unabhängig davon gelten in Bezug auf die förderfähigen Kosten die folgenden maximal zulässigen Förderintensitäten (Förderung zu
förderfähigen Kosten):
dekarbonisieren) und 7 (Energie flexibel nutzen) um 10 Prozentpunkte sowie im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) um 5 Prozentpunkte erhöht werden.
Die Ermittlung der Förderhöhe erfolgt in den Förderschwerpunkten 2-7 über die Vermeidung der
CO2-Emissionen. Unabhängig davon gelten in Bezug auf die förderfähigen Kosten die folgenden maximal zulässigen Förderintensitäten (Förderung zu
förderfähigen Kosten):
- im Förderschwerpunkt 1 (Effizienz-Checks) höchstens 50 Prozent,
- im Förderschwerpunkt 2 (Energieeffizienz) höchstens 30 Prozent,
- im Förderschwerpunkt 3 (Materialeffizienz und Wasser) höchstens 40 Prozent,
- im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) höchstens 45 beziehungsweise 30 Prozent, dies hängt von der Ermittlungsmethode der Investitionsmehrkosten ab,
- im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Investitionsmehrkosten, die mit der
- Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängen, höchstens 40 Prozent,
- im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Erzeugungsanlagen höchstens 45 Prozent und für Investitionen in das Verteilnetz höchstens die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn, jedoch höchstens 50 Prozent,
- im Förderschwerpunkt 6 (Produktion dekarbonisieren) höchstens 40 Prozent
- im Förderschwerpunkt 7 (Energie flexibel nutzen) höchstens 40 Prozent
dekarbonisieren) und 7 (Energie flexibel nutzen) um 10 Prozentpunkte sowie im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) um 5 Prozentpunkte erhöht werden.
- Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung beantragen
- Gefördert werden Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch die Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen
- Teilnahmevoraussetzung:
- Es werden Unternehmen
- mit Betriebsstätte in Hamburg gefördert
- Beantragung schriftlich
- zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg