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Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung Bewilligung

Hamburg 99148243017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148243017000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Zuschüsse für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Investitionszuschüsse (Synonym), WärmeCheck (Synonym), Effizienz-Offensive (Synonym), Ressourcensteuerung (Synonym), ServerraumCheck (Synonym), Förderangebote Unternehmen für Ressourcenschutz (Synonym), EffizienzCheck (Synonym), EnergieSystemCeck (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Schulz, Roland

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: Förderrichtlinie Unternehmen für Ressourcenschutz
https://www.ifbhh.de/api/services/document/982

Teaser

Sie können für Ihr Unternehmen Fördermittel der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beantragen für freiwillige Projekte, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen.

Volltext

Das Förderprogramm „UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz“ unterstützt Sie bei der Umsetzung von freiwilligen Projekten in Ihrem Unternehmen, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen. Dies ermöglicht es Ihnen, Einsparpotenziale in den Bereichen Energie, Wasser und Rohstoffe zu erschließen.


 

Erforderliche Unterlagen

  •  Antrag „Unternehmen für Ressourcenschutz“

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen verfügt über eine Betriebsstätte in Hamburg.
  • Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- beziehungsweise Klimaschutzerrekt.
  • Ihre Vorhaben gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
  • Die Förderung hat eine Amortisationszeit von mindestens 2 Jahren.
  • Sie haben den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie für ein Erstgespräch Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
  • In einem Gespräch mit Experten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank klären Sie die Förderfähigkeit Ihres Investitionsprojekts.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einer detaillierten Einsparberechnung ein.
  • Ihr Antrag wird anschließend von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geprüft. Gegebenenfalls fordert die Hamburgische Investitions- und Förderbank weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die Hamburgische Investitions- und Förderbank entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Hinweise

Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, dass freiwillige Investitionsvorhaben zu einer Umweltentlastung führen. Daher erfolgt die Förderung anhand der jährlich vermiedenen Tonnen CO2 beziehungsweise CO2-Äquivalenten oder eingesparten Kubikmeter Wasser.
Die Ermittlung der Förderhöhe erfolgt in den Förderschwerpunkten 2-7 über die Vermeidung der
CO2-Emissionen. Unabhängig davon gelten in Bezug auf die förderfähigen Kosten die folgenden maximal zulässigen Förderintensitäten (Förderung zu
förderfähigen Kosten):
  • im Förderschwerpunkt 1 (Effizienz-Checks) höchstens 50 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 2 (Energieeffizienz) höchstens 30 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 3 (Materialeffizienz und Wasser) höchstens 40 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) höchstens 45 beziehungsweise 30 Prozent, dies hängt von der Ermittlungsmethode der Investitionsmehrkosten ab,
  • im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Investitionsmehrkosten, die mit der
  • Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängen, höchstens 40 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Erzeugungsanlagen höchstens 45 Prozent und für Investitionen in das Verteilnetz höchstens die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn, jedoch höchstens 50 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 6 (Produktion dekarbonisieren) höchstens 40 Prozent
  • im Förderschwerpunkt 7 (Energie flexibel nutzen) höchstens 40 Prozent
Die Höhe der Förderung kann für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Förderschwerpunkten 2 (Energieeffizienz), 3 (Materialeffizienz und Wasser), 6 (Produktion
dekarbonisieren) und 7 (Energie flexibel nutzen) um 10 Prozentpunkte sowie im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) um 5 Prozentpunkte erhöht werden.


 

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Zuschuss für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung beantragen
  • Gefördert werden Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch die Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen
  • Teilnahmevoraussetzung:
    • Es werden Unternehmen
    • mit Betriebsstätte in Hamburg gefördert
  • Beantragung schriftlich
  • zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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