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Behördenleitung BUKEA

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Behördenleitung BUKEA

Leistungsbezeichnung II

Behördenleitung BUKEA

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Staatsrat für Umwelt und Energie (Synonym), Behördenleitung Umwelt und Energie (Synonym), Behörde für Umwelt und Energie, Behördenleitung (Synonym), Behördenleitung - BUE (Synonym), Staatsrat Umwelt (Synonym), Behördenleitung Hamburg (Synonym), Behördenleitung der Behörde für Umwelt und Energie (Synonym), BUE - Behördenleitung (Synonym), Senator (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

allgemeine Informationen

Volltext

Jede Behörde wird von einem Präses geleitet, der/die als Senator/in dem Senat, also der Landesregierung, angehört. An der Spitze der Behördenverwaltung stehen die Staatsräte. Die Fachbehörden gliedern sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen auf. Hinzu kommen mit der Senatskanzlei und dem Personalamt die Senatsämter, die ressortübergreifende Aufgaben haben. Ihnen steht der Erste Bürgermeister vor.

Senator/Senatorin
Der Status der Hamburger Senatoren/Senatorinnen entspricht dem eines/einer Minister/in in anderen Bundesländern. Die Senatsmitglieder nehmen die Zuständigkeit für ihr jeweiliges politisches Ressort selbstständig wahr. Sie stimmen ihre Politik mit dem Ersten Bürgermeister und den anderen Senatsmitgliedern ab und vertreten nach außen die gesamte Regierungspolitik.
Die Senatoren/Senatorinnen werden vom Ersten Bürgermeister berufen und entlassen.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist es den Senatoren/Senatorinnen verboten einer weiteren Berufstätigkeit nachzugehen. Die Verfassung erlaubt ausschließlich die Übernahme von Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten, wenn die Regierungsmitglieder keinen materiellen Gewinn daraus ziehen.

Staatsrat/Staatsrätin
Das Amt des Staatsrats/der Staatsrätin entspricht dem eines Staatssekretärs/ einer Staatssekretärin in den Flächenländern. Aufgabe der Staatsräte ist es, die Landesregierung zu beraten und zu unterstützen. Obwohl sie nicht zur Landesregierung gehören, nehmen die politischen Spitzenbeamten an den wöchentlichen Senatssitzungen teil.
Alle Staatsräte sind einer Behörde beziehungsweise einem Senatsamt zugeordnet. In der Behördenhierarchie folgen sie direkt nach dem Senator bzw. dem Ersten Bürgermeister. Die Staatsräte vertreten den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senats gebunden.
Für die Arbeit als Staatsrat/Staaträtin ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senats notwendig. Aus diesem Grund gehören die Staatsräte zu den politischen Beamten, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Senator der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: Jens Kerstan
  • Tel.: +49 (40) 428 40-8000/8001
    Fax: +49 (40) 428 40-2054

Staatsrat der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:  Michael Pollmann

  • Tel.: +49 (40) 428 40-8003
    Fax: +49 (40) 428 40-2016

Terminwünsche bitte immer schriftlich einreichen:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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