Approbation als Arzt Erteilung
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Begriffe im Kontext
Landesprüfungsamt, Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Landesprüfungsamt für Heilberufe, Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Berufserlaubnisse Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfungen (Synonym), Approbation als Ärztin bzw Arzt (Synonym), Approbation als Zahnärztin bzw Zahnarzt (Synonym), Berufserlaubnis als Ärztin bzw. Arzt (Synonym), Berufserlaubnis als Zahnärztin bzw. Zahnarzt (Synonym), Arzt Zulassung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung da und berechtigt zur Führung der Bezeichnung als Ärztin oder Arzt.
- Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- Identitätsnachweis (bspw. Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
- Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.)
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)
Die Approbation ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie:
- über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland verfügen
- gesundheitlich und persönlich geeignet sind
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen
Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, beantragen die Approbation online. Studierende, die im Ausland ihren Abschluss erhalten haben, beantragen die Approbation schriftlich. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links. Im weiteren Verfahren werden Sie darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.
- Für die Ausübung des Berufs als Ärztin oder Arzt braucht die Person
- ein abgeschlossenes Studium
- die Approbation.
- Die Approbation muss beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg