Wasserschutzgebiete (WSG)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Trinkwassergewinnungsgebiete und Wasserschutzgebiete (Synonym), Schutz des Grundwasservorkommens durch Wasserschutzgebiete (Synonym), Wasserschutzgebiet Baursberg (Synonym), Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge (Synonym), Wasserschutzgebiet Curslack/Altengamme (Synonym), Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte (Synonym), Wasserschutzgebiet Billstedt (Synonym), Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Trinkwasser ist und bleibt das Lebensmittel Nr. 1. Es ist ein lebensnotwendiges, aber auch begrenztes Gut.
In Hamburg wird das Trinkwasser alleinig aus Grundwasser gewonnen. Oberflächennahe Grundwasservorkommen sind jedoch nur unzureichend vor Verunreinigungen geschützt. Um die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern, muss Hamburg diese Grundwasservorkommen besonders schützen. Zu den wichtigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang zählt die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Seit 1990 wurden durch den Senat sechs Wasserschutzgebiete festgesetzt. Ein weitere ist in der Planung.
- Die Hamburger Wasserschutzgebiete
- Wasserschutzgebiet Eidelstedt - Stellingen
- Wasserschutzgebiet Baursberg
- Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch - Harburger Berge
- Wasserschutzgebiet Curslack - Altengamme
- Wasserschutzgebiet Langenhorn - Glashütte
- Wasserschutzgebiet Billstedt
- Wasserschutzgebietszone III - Geoportal
- Neues Wasserschutzgebiet
Zum Schutz der Grundwasservorkommen in Hamburg werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten gelten besondere Nutzungsbeschränkungen und Verbote. Dieses betrifft unter anderem bauliche Vorhaben, Transport und Lager von wassergefährdenden Stoffen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.