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Handelsregister Einsicht gewähren

Hamburg 99057001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001109000

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Handelsregisterauskunft online

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handelsregisterauskunft online (Synonym), Vereinsregisterauskunft online (Synonym), Genossenschaftsregisterauskunft online (Synonym), Partnerschaftsregisterauskunft online (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2021

Fachlich freigegeben durch

BMJ Bund

Teaser

Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

Volltext

Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
 
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.

Kosten

Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig). 
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Bearbeitungsdauer

Sie können sich sofort einen PDF-Dokument mit den gewünschten Inhalten herunterladen.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 1. Januar 2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie z.B. Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelf

Diese erfragen Sie bitte ggf. beim Amtsgericht

Kurztext

  • Einsicht Vereinsregister online
  • Einsicht in das Registerportal nehmen für Informationen über Vereine, Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KG), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.)
  • auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen
  • Registrierung notwendig
  • Gebührenpflichtig
Das Handelsregister gibt Auskunft über
  • Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind
  • Vertretungsberechtigte​​​​​​

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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