Handelsregister Einsicht gewähren
Inhalt
Begriffe im Kontext
Handelsregisterauskunft online (Synonym), Vereinsregisterauskunft online (Synonym), Genossenschaftsregisterauskunft online (Synonym), Partnerschaftsregisterauskunft online (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.12.2021
Fachlich freigegeben durch
BMJ Bund
Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.
Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Sie können sich sofort einen PDF-Dokument mit den gewünschten Inhalten herunterladen.
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 1. Januar 2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie z.B. Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
- Einsicht Vereinsregister online
- Einsicht in das Registerportal nehmen für Informationen über Vereine, Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KG), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.)
- auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen
- Registrierung notwendig
- Gebührenpflichtig
- Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind
- Vertretungsberechtigte