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Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke

Hamburg 99088011039002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088011039002

Leistungsbezeichnung

Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke

Leistungsbezeichnung II

Schulweghilfe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Beförderungsservice (Synonym), Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung zu Schulen (Synonym), Beförderung von behinderten Kindern zu Kindertageseinrichtungen (Synonym), Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Tagesförderstätten (Synonym), Schulbus (Synonym), Beförderung Kita (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Schulweghilfe

Handlungsgrundlage

§ 99 in Verbindung mit § 112 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sowie Schulweghilfebestimmungen

Teaser

Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können. 

Volltext

Es können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.

Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Schulweghilfe erhältlich in der Schule oder ab voraussichtlich 04/2023 online
  • Stellungnahme der Schule
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Arbeitszeitbescheinigung
  • Bescheinigungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder des Job-Centers
  • ärztliche Bescheinigung sofern der Schulweg nicht mit den Sorgeberechtigten zurückgelegt werden kann

Voraussetzungen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Gilt nur für die Schulweghilfe (ab voraussichtlich 04/2023 sowohl in Papierform als auch Online möglich)
  • Antragstellung durch Sorgeberechtigte 
  • Abgabe des Antrags in der Schule (gilt für Papieranträge)
  • Stellungnahme der Schule
  • Eingang aller Unterlagen im Sachgebiet Soziale Leistungen
  • Prüfung der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und des Beförderungsbedarfs durch die zuständigen Gesundheitsämter bzw. des Beratungszentrums Sehen Hören Bewegen Sprechen
  • Prüfung und Entscheidung bei V 242 der Bedarfsdeckung
  • Bei Vorliegen der Voraussetzung Organisation der Beförderung durch V 242
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Schulweghilfe kann nur für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. mit einer drohenden Behinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden. 
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide
  • Klagen vor dem Sozialgericht sind möglich

Kurztext

  • Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten
  • Organisation der Beförderung der o.g. Gruppen durch BSB
  • Antragsbearbeitung für Schulweghilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler durch BSB
  • Antragsbearbeitung für Kita Kinder durch zuständige Fachämter Kindertagesbetreuung
  • Antragsbearbeitung für Tagesförderstättengäste durch W/EH

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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