Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beförderungsservice (Synonym), Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung zu Schulen (Synonym), Beförderung von behinderten Kindern zu Kindertageseinrichtungen (Synonym), Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Tagesförderstätten (Synonym), Schulbus (Synonym), Beförderung Kita (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Schulweghilfe
Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können.
Es können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.
Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.
Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.
Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.
Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.
- Antrag auf Schulweghilfe erhältlich in der Schule oder ab voraussichtlich 04/2023 online
- Stellungnahme der Schule
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Arbeitszeitbescheinigung
- Bescheinigungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder des Job-Centers
- ärztliche Bescheinigung sofern der Schulweg nicht mit den Sorgeberechtigten zurückgelegt werden kann
Gilt nur für die Schulweghilfe (ab voraussichtlich 04/2023 sowohl in Papierform als auch Online möglich)
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
- Antragstellung durch Sorgeberechtigte
- Abgabe des Antrags in der Schule (gilt für Papieranträge)
- Stellungnahme der Schule
- Eingang aller Unterlagen im Sachgebiet Soziale Leistungen
- Prüfung der Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und des Beförderungsbedarfs durch die zuständigen Gesundheitsämter bzw. des Beratungszentrums Sehen Hören Bewegen Sprechen
- Prüfung und Entscheidung bei V 242 der Bedarfsdeckung
- Bei Vorliegen der Voraussetzung Organisation der Beförderung durch V 242
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage von Antragseingang in der BSB bis zur Organisation der Beförderung.
Schulweghilfe kann nur für behinderte Schülerinnen und Schüler bzw. mit einer drohenden Behinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden.
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
Vorübergehende Beeinträchtigungen durch z.B. Verletzungen oder anderes können nicht abgedeckt werden.
Antrag auf Beförderung zu Kindertageseinrichtungen ist im jeweiligen Fachamt für Kindertagesbetreuung zu stellen
Antrag auf Beförderung zu Tagesförderstätten ist im Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen
- Widerspruch
- Wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide
- Klagen vor dem Sozialgericht sind möglich
- Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten
- Organisation der Beförderung der o.g. Gruppen durch BSB
- Antragsbearbeitung für Schulweghilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler durch BSB
- Antragsbearbeitung für Kita Kinder durch zuständige Fachämter Kindertagesbetreuung
- Antragsbearbeitung für Tagesförderstättengäste durch W/EH