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Mietenspiegel Veröffentlichung

Hamburg 99116002140000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116002140000

Leistungsbezeichnung

Mietenspiegel Veröffentlichung

Leistungsbezeichnung II

Mietenspiegel

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Hamburger Mietenspiegel (Synonym), Mietspiegel (Synonym), Mietenspiegel 2017 (Synonym), Mietenspiegeltabelle (Synonym), Methodenbericht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2022

Fachlich freigegeben durch

Appel, Anyka

Handlungsgrundlage

Keine Angaben

Teaser

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für rund 542.000 Wohnungen in Hamburg.

Volltext

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Online Mietenspiegel:  Mit dem Online-Formular können Sie die Mietenspiegel-Spannenwerte für eine Wohnung ermitteln, um unter Heranziehung der Broschüre zum Hamburger Mietenspiegel die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen.
  • Mietenspiegel-Karte: Auf der Karte können Sie Ihren Mietenspiegel-Wert einsehen. .

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Der Mietenspiegel erscheint alle zwei Jahre.

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für rund 542.000 Wohnungen in Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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