Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung
Inhalt
Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung
Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte bewilligen
Begriffe im Kontext
Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Beratung und Information beim Fachdienst (Synonym), EH3 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.02.2024
Fachlich freigegeben durch
EH Geschäftsstelle
Sie erhalten eine Leistung der Eingliederungshilfe und sind in der Lage mit Geld umzugehen?
Sie können ihre Pauschalleistung in eine Geldleistung umwandeln und selbst Ihre Unterstützungsleistung einkaufen.
Sie können ihre Pauschalleistung in eine Geldleistung umwandeln und selbst Ihre Unterstützungsleistung einkaufen.
Bei einem Persönlichen Budget wird eine Sachleistung (der Eingliederungshilfe) in eine Geldleistung umgewandelt. Die Einhaltung der Leistungsziele wird über eine Zielvereinbarung mit den Budgetnehmern gewährleistet. Diese Zielvereinbarung und die spätere Überprüfung in Budgetkonferenzen wird von dem Bereich Persönliches Budget durchgeführt.
- Ein schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
- Die ausgefüllte Checkliste SGB IX. Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
- Die ausgefüllte Erklärung SGB IX.
- Ein Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel/Personalausweis
- Medizinische Unterlagen (z.B. Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis) – sofern vorhanden
- Betreuerausweis – sofern vorhanden
- Eine Schweigepflichtentbindung.
- Wohnsitz in Hamburg oder
- Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst,
- Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege,
- Fähigkeit, Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.
- Eingang des Antrags.
- Prüfung und Bearbeitung des Antrags.
- Weiterleitung an den Ärztlichen Fachdienst. Hier erfolgt die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019.
- Nach erfolgter Personenkreisfeststellung, Weiterleitung an den Sozialpädagogischen Fachdienst - Abteilung Persönliches Budget. Hier findet eine Budgetkonferenz mit dem Antragstellenden statt, in der die Zielvereinbarungen festgehalten werden. Anschließend wird eine Befürwortung vorgenommen.
- Die Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII erfolgt dann durch den Leistungsrechtlichen Fachdienst.
Keine
Bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung, kann die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch genommen werden.
Bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung, kann die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch genommen werden.
Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind, beantragen ihr Persönliches Budget im zuständigen Bezirksamt (siehe Link Eingliederungshilfe). Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Es wird in Form einer Geldleistung oder als Gutscheine erbracht. Der individuelle Unterstützungsbedarf kann mit Hilfe des Persönlichen Budgets passgenau und bedürfnisorientiert gestaltet werden. Dabei entscheidet die betroffene Person selbst, wer sie in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. Das Persönliche Budget kann nicht nur Leistungen eines Leistungsträgers beinhalten (Trägerübergreifendes Persönliches Budget)
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg