Reisepass für Nicht-Hamburger
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Begriffe im Kontext
Reisepassbeglaubigungen (Synonym), Biometrischer Reisepass für Nicht-Hamburger (Synonym), Ausweisbeglaubigungen (Synonym), Passbeglaubigungen (Synonym), Pass für Nicht-Hamburger (Synonym), Obdachlose, Reisepass (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder im Internet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
Biometriefähiges, aktuelles Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis; event. Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.
Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.
Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.
140,00 EUR, unter 24 Jahren 75,00 EUR, Express-Bestellung zusätzlich 32,00 EUR, 48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR.
Personalausweise für Nicht-Hamburger werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.
Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail.
Bitte geben Sie folgende Informationen in der E-Mail an:
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