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Reisepass für Nicht-Hamburger

Hamburg 99085001000000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Reisepass für Nicht-Hamburger

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Reisepassbeglaubigungen (Synonym), Biometrischer Reisepass für Nicht-Hamburger (Synonym), Ausweisbeglaubigungen (Synonym), Passbeglaubigungen (Synonym), Pass für Nicht-Hamburger (Synonym), Obdachlose, Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Alle Deutschen, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beantragen. Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass im Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder im Internet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.  Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

Biometriefähiges, aktuelles Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis; event. Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.

Wichtig bei einem Reisepass für Minderjährige:
 
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich und bedarf einer persönlichen Vorsprache.
 
Sollte ein gesetzlicher Vertreter nicht persönlich anwesend sein können, so muss die Zustimmung bei einer anderen Passbehörde in Deutschland (Einwohneramt, Bürgeramt) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

140,00 EUR, unter 24 Jahren 75,00 EUR, Express-Bestellung zusätzlich 32,00 EUR, 48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Personalausweise für Nicht-Hamburger werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.

Zwecks Terminabsprache kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail.

Bitte geben Sie folgende Informationen in der E-Mail an:
  • Name
  • Vorname
  • Geburtstag/ort
  • letzte Meldeadresse bzw. aktuelle Meldeadresse
  • Telefonnummer
  • Schilderung Ihres Anliegens

Danke für Ihr Verständnis!

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

M25

Formulare

nicht vorhanden

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