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Hundehaltung Abmeldung

Hamburg 99110009070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009070000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Hund abmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Abmeldung, Hunde (Synonym), Hundeabmeldung wegen Tod (Synonym), Hundeabmeldung wegen Umzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten

Teaser

Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.

Volltext

Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
  • Bestätigung der Anmeldung im Hunderegister mit Transpondernummer
  • bei Tod des Hundes Bestätigung des Tierarztes
  • bei Abgabe des Hundes Name und Anschrift des Erwerbers

Voraussetzungen

Sie melden Ihren Hund bei der zuständigen Stelle ab, wenn
  • Ihr Hund entlaufen ist,
  • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie in eine andere Gemeinde umziehen.

Ihr Hund ist in Hamburg angemeldet.

Kosten

Verfahrensablauf

Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, dass Sie Ihren Hund nicht mehr in der Gemeinde halten, in der Sie ihn angmeldet haben.
Geben Sie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen gegebenenfalls mit Ihrer Mitteilung an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die zuständige Stelle nimmt die Abmeldung Ihres Hundes in ihrem Hunderegister auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen ab, nachdem Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Hundeabmeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind. Bitte benutzen Sie das Formular Hundeanmeldung / Änderungsmitteilung (siehe Link unten), eine Einsendung als Scan per E-Mail ist möglich. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.  

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hund abmelden
  • wenn der Hund nicht mehr in der Wohnsitzgemeinde gehalten wird, weil er
    • entlaufen ist,
    • verstorben ist oder eingeschläfert wurde,
    • abgegeben wurde oder
    • in einer anderen Gemeinde gehalten wird.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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