Hundehaltung Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Umzug (Synonym), Abmeldung, Hunde (Synonym), Hundeabmeldung wegen Tod (Synonym), Hundeabmeldung wegen Umzug (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Bergedorf)
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- Bestätigung der Anmeldung im Hunderegister mit Transpondernummer
- bei Tod des Hundes Bestätigung des Tierarztes
- bei Abgabe des Hundes Name und Anschrift des Erwerbers
Sie melden Ihren Hund bei der zuständigen Stelle ab, wenn
Ihr Hund ist in Hamburg angemeldet.
- Ihr Hund entlaufen ist,
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie in eine andere Gemeinde umziehen.
Ihr Hund ist in Hamburg angemeldet.
Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, dass Sie Ihren Hund nicht mehr in der Gemeinde halten, in der Sie ihn angmeldet haben.
Geben Sie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen gegebenenfalls mit Ihrer Mitteilung an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die zuständige Stelle nimmt die Abmeldung Ihres Hundes in ihrem Hunderegister auf.
Geben Sie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen gegebenenfalls mit Ihrer Mitteilung an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die zuständige Stelle nimmt die Abmeldung Ihres Hundes in ihrem Hunderegister auf.
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen ab, nachdem Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Die Hundeabmeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind. Bitte benutzen Sie das Formular Hundeanmeldung / Änderungsmitteilung (siehe Link unten), eine Einsendung als Scan per E-Mail ist möglich. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
- Hund abmelden
- wenn der Hund nicht mehr in der Wohnsitzgemeinde gehalten wird, weil er
- entlaufen ist,
- verstorben ist oder eingeschläfert wurde,
- abgegeben wurde oder
- in einer anderen Gemeinde gehalten wird.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg