Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Hamburg 99010001000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Zuzugsantrag (Synonym), Bleiberecht (Synonym), Bleiberechtsregelung (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung (Synonym), Altfallregelung (Synonym), Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer und Asylbewerber (Synonym), Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer und Asylbewerber (Synonym), eAT (Synonym), Asylbewerber, Arbeitsgenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

0-100 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal