Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zuzugsantrag (Synonym), Bleiberecht (Synonym), Bleiberechtsregelung (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung (Synonym), Altfallregelung (Synonym), Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer und Asylbewerber (Synonym), Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer und Asylbewerber (Synonym), eAT (Synonym), Asylbewerber, Arbeitsgenehmigung (Synonym)
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Fachlich freigegeben durch
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Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.
Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.