Einbürgerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Deutscher Pass (Synonym), weitere Staatsangehörigkeit (Synonym), neue Staatsangehörigkeit (Synonym), Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (Synonym), Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen (Synonym), Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch (Synonym), Einbürgerungstest (Synonym), Einbürgerungsfeier (Synonym), Staatsbürgerschaft (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.01.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Sie können Ihre Einbürgerung digital beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen.
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen und vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einbürgerung erfolgen kann und welche Unterlagen einzureichen sind, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen und vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einbürgerung erfolgen kann und welche Unterlagen einzureichen sind, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einbuergerungsantrag/
https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einbuergerungsantrag/
255,00 Euro für jede volljährige Person. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 Euro pro Kind erhoben. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Die Gebühren werden erst mit der Antragstellung fällig. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln eine Gebührenermäßigung auf Antrag gewährt werden.
Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, die Fragen des Quick-Checks zu beantworten. Nach erfolgreicher Beantwortung wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, vorbehaltlich einer späteren Prüfung, erfüllen.
Den Einbürgerungsantrag können Sie anschließend ganz einfach online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.
Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z.B. der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch nachreichen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und alle nötigen Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden zu beteiligen sind. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie von uns informiert.
Den Einbürgerungsantrag können Sie anschließend ganz einfach online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.
Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z.B. der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch nachreichen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und alle nötigen Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden zu beteiligen sind. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie von uns informiert.
Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden zu beteiligen sind.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres (handlungsfähig) können alle Verfahrenshandlungen ohne den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg