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Einbürgerung

Hamburg 99099002006000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099002006000

Leistungsbezeichnung

Einbürgerung

Leistungsbezeichnung II

Einbürgerung-Antragstellung

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Deutscher Pass (Synonym), weitere Staatsangehörigkeit (Synonym), neue Staatsangehörigkeit (Synonym), Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (Synonym), Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen (Synonym), Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch (Synonym), Einbürgerungstest (Synonym), Einbürgerungsfeier (Synonym), Staatsbürgerschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 8,9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Sie können Ihre Einbürgerung digital beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen. 
Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen und vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einbürgerung erfolgen kann und welche Unterlagen einzureichen sind, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.  

Erforderliche Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einbuergerungsantrag/
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

255,00 Euro für jede volljährige Person. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 Euro pro Kind erhoben. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Die Gebühren werden erst mit der Antragstellung fällig. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln eine Gebührenermäßigung auf Antrag gewährt werden.

Verfahrensablauf

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, die Fragen des Quick-Checks zu beantworten. Nach erfolgreicher Beantwortung wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, vorbehaltlich einer späteren Prüfung, erfüllen.
Den Einbürgerungsantrag können Sie anschließend ganz einfach online stellen. Sie können diesen Prozess auch jederzeit abbrechen.
Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z.B. der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch nachreichen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und alle nötigen Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden zu beteiligen sind. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie von uns informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden zu beteiligen sind.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres (handlungsfähig) können alle Verfahrenshandlungen ohne den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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