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Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst

Hamburg 99003042000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003042000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinderpsychologischer/-psychiatrischer Dienst (Synonym), Psychologischer/-Psychiatrischer Dienst für Kinder und Jugendliche (Synonym), JPD (Synonym), JPPD (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Jugendpsychologische/-psychiatrische Dienst (JPPD) unterstützt junge Menschen mit psychosozialen und psychischen Problemen, die stationäre oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung erhalten bzw. für die entsprechende Hilfen vom Jugendamt vorgesehen sind.

Der Jugendpsychologische/-psychiatrische Dienst bietet psychisch belasteten Menschen und deren Betreuungspersonen:
Krisenintervention,
Beratung,

gutachterliche Stellungnahmen zu notwendigen Hilfen
gem. §§ 27, 33, 34, 35 SGB VIII,

Gutachtenerstellung gem. §§ 10 und 35 a SGB VIII, auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII,
Supervision und therapeutische Begleitung, in Einzelfällen auch längerfristig,
jugendpsychologische und jugendpsychiatrische Unterstützung im Hilfeplanverfahren.

Der Dienst arbeitet aufsuchend und unterstützt Einrichtungen und Ämter auch dabei, Beratungs- und Therapieangebote auf dem freien Markt zu suchen.

Das Personal des Dienstes besteht aus Psychologinnen und Psychologen mit der Approbation als Psychotherapeuten und Ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.

 

 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Kinder und Jugendliche werden in der Regel über die Allgemeinen Sozialen Dienste der Bezirksämter oder Träger der freien und staatlichen Jugendhilfe dem Jugendpsychologischen/-psychiatrischen Dienst gemeldet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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