Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Der Jugendpsychologische/-psychiatrische Dienst bietet psychisch belasteten Menschen und deren Betreuungspersonen:
Krisenintervention,
Beratung,
gutachterliche Stellungnahmen zu notwendigen Hilfen
gem. §§ 27, 33, 34, 35 SGB VIII,
Gutachtenerstellung gem. §§ 10 und 35 a SGB VIII, auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII,
Supervision und therapeutische Begleitung, in Einzelfällen auch längerfristig,
jugendpsychologische und jugendpsychiatrische Unterstützung im Hilfeplanverfahren.
Der Dienst arbeitet aufsuchend und unterstützt Einrichtungen und Ämter auch dabei, Beratungs- und Therapieangebote auf dem freien Markt zu suchen.
Das Personal des Dienstes besteht aus Psychologinnen und Psychologen mit der Approbation als Psychotherapeuten und Ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.