Europäischer Sozialfonds
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fa. Europäischer Sozialfonds (Synonym), ESF (Synonym), Fa. ESF (Synonym), Arbeitsmarktprogramme der FHH, Europäischer Sozialfonds (Synonym), Arbeitsmarktpolitik, Europäischer Sozialfonds (Synonym), Weiterbildungsbonus (Synonym), Weiterbildungsförderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
ESF-Projekte
ESF Plus-Programm der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung (EU) 2021/1057, Verordnung (EU) 2021/1060, LHO
Das Referat „Europäischer Sozialfonds (ESF) - Programmsteuerung “ ist für das Bundesland Hamburg verantwortlich für die Planung und Steuerung der Umsetzung des Hamburger Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) mit einem Gesamtvolumen von 137,5 Millionen Euro (2021-2027). Der ESF Plus steht allen Behörden zur Verfügung, die an jeder einzelnen Förderentscheidung beteiligt sind. Die Zuständigkeit und Verantwortung für den ESF Plus liegt ausschließlich bei der Sozialbehörde. In Zusammenarbeit mit allen Hamburger Fachbehörden, der Senatskanzlei und den Bezirken sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern, plant das Referat anhand der Vorgaben des ESF Plus Programms die förderungswürdigen Aktivitäten, organisiert die Vergabeverfahren, berät potentielle Antragsteller, überwacht die Programmumsetzung über mit der Europäischen Kommission abgestimmte Monitoring- und Controllingverfahren, und führt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds durch. Gegenüber der Europäischen Kommission ist AI 33 für die Überwachung einer ordnungsgemäßen Durchführung und die Erfüllung sämtlicher Berichtspflichten verantwortlich. Gemeinsam mit dem Referat AI 41, das für die gesamte zuwendungsrechtliche Abwicklung im ESF Plus verantwortlich ist, fungiert AI 33 somit als Dienstleister für alle Hamburger Behörden und für die Wirtschafts- und Sozialpartner
Es werden alle an einer ESF-Förderung interessierten Einrichtungen oder Personen beraten
Die Auswahl von Projektkonzepten erfolgt über Wettbewerbsverfahren, innerhalb derer sich interessierte Einrichtungen auf Leistungsbeschreibungen bewerben können. Diese werden auf der Seite www.esf-hamburg.de veröffentlicht.
Nach Förderzusage beträgt die Bearbeitungsdauer für einen Zuwendungsantrag ca. 3 Monate
Die ESF-Förderung deckt die Bereiche Arbeitsmarkt, Soziales und Bildung ab. Ziel der Förderung ist die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt oder die Qualifizierung von Teilnehmenden. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich.