Buchmacher Erlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fa. Buchmachereierlaubnisse (Synonym), Totalisatorenerlaubnisse (Synonym), Fa. Totalisatorenerlaubnisse (Synonym), Pferdewetten (Synonym), Pferderennen (Synonym), Trabrennen (Synonym), Totalisatorsteuer (Synonym), Fa. Totalisatorsteuer (Synonym), Wettbüroerlaubnisse (Synonym), Fa. Wettbüroerlaubnisse (Synonym), Buchmacher (Synonym), Rennwettbetrieb (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Rennwettlotteriegesetz
§ 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__2.html
www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021/__2.html
Wenn Sie als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt für
Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.
Die Erlaubnis wird erteilt für
- die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und
- die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
- bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (zum Beispiel Pferderennen) selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder
- für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder
- im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.
Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.
- Formloser, schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis
- Formular „Anlagen des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ samt der darin benannten Nachweise und Belege.
- Sie besitzen nachweislich die notwendige personelle Zuverlässigkeit.
- Sie besitzen nachweislich die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
- Sie besitzen nachweislich die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen.
- Sie besitzen nachweislich die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse.
Erlaubnis für die Öffentlichkeit für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für jeweils ein Jahr: 500 EUR
für jede weitere Wettannahmestelle für das Jahr: 80 EUR
Erlaubnis für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für die Personen, derer sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen wollen für jeweils ein Jahr:
150 EUR
Erlaubnis für einen Buchmacher zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten auf einer Rennbahn je Tag: 25 EUR
für jede weitere Wettannahmestelle für das Jahr: 80 EUR
Erlaubnis für einen Buchmacher und für eine Wettannahmestelle für die Personen, derer sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen wollen für jeweils ein Jahr:
150 EUR
Erlaubnis für einen Buchmacher zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten auf einer Rennbahn je Tag: 25 EUR
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Gemäß dem Formblatt „Anlage des Antrages auf Erteilung der Buchmachererlaubnis“ sind mit dem Antrag folgende Angaben zu machen:
Die Erlaubnis kann mit Befristungen, Auflagen und einem vorbehaltenen Widerrufsrecht erteilt werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.
- Persönliche Daten
- Vorlage polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Bauaufsicht
- Bescheinigung über Steuerschuldenfreiheit
- Auszug aus dem Schuldnerregister
- Nachweis über Vorhandensein eines Betriebskapitals von mindestens 25.000 EUR
- Sachkundenachweis
- Passfotos
- Mietvertrag, Lageplan und Flächenaufteilungsplan für Örtlichkeit an der das Buchmachergewerbe ausgeführt werden soll sowie Angaben zu weiteren gewerblichen Tätigkeiten, die an dieser Örtlichkeit gegebenenfalls ausgeführt werden sollen
- Gewerbeanmeldung
- Liste der Totalisatoren und Buchmacher, an die vermittelt wird
- Entscheidungsrelevante Angaben zum Veranstalten von Pferdewetten (was wird durch wen veranstaltet, welche Wettarten werden angeboten, Wettprogramm, Limits)
- Bei Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis: Aufstellung der Umsätze aus den letzten drei Jahren
- Nachweis über erbrachte Sicherheitsleistung
- Sozialkonzept, Darlegung wie der Schutz Minderjähriger sichergestellt werden soll
- Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister sowie Gesellschaftsvertrag
Die Erlaubnis kann mit Befristungen, Auflagen und einem vorbehaltenen Widerrufsrecht erteilt werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.
- Wer gewerbsmäßig als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis.
- Um die Erlaubnis zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
- Die Erlaubnis wird erteilt für die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und die Personen, die Wetten entgegennehmen oder vermitteln.
- Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen sowie auf Widerruf erteilt werden.