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Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Hamburg 99110009010001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009010001

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Leistungsbezeichnung II

Hundehaltung, Befreiung vom Leinenzwang

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Befreiung vom Leinenzwang für Hunde (Synonym), Hunde, Befreiung von der Anleinpflicht (Synonym), Hundeführerschein (Synonym), Sachverständige für Hundeführerschein (Synonym), Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
§ 9 Befreiung von der Anleinpflicht

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe unter Links) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter). Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegt werden kann. Gefährliche Hunde können nicht befreit werden.

Erforderliche Unterlagen

Beim Sachverständigen: Personalausweis o. Reisepass mit letzter Meldebestätigung, die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen (Heimtierausweis, Tierimpfpass + Chipnummer, Nachweis der Anmeldung im Hunderegister, Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung), sofern gleichzeitig die Anmeldung des Hundes erfolgen soll.
I
m Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter: Wie oben und ggf. den Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung).

 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

27 EUR (beim Sachverständigen), 42 EUR pro Person. 84 EUR für Gruppen (Familien), maximal für 2 Personen notwendig. Ersatzausstellung 41 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Hundebesitzer von außerhalb können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum z.B. zum Spazierengehen benutzen. Diese Befreiung kann ausschließlich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirksamt Hamburg-Mitte beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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