Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang
Inhalt
Begriffe im Kontext
Befreiung vom Leinenzwang für Hunde (Synonym), Hunde, Befreiung von der Anleinpflicht (Synonym), Hundeführerschein (Synonym), Sachverständige für Hundeführerschein (Synonym), Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
§ 9 Befreiung von der Anleinpflicht
§ 9 Befreiung von der Anleinpflicht
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe unter Links) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter). Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegt werden kann. Gefährliche Hunde können nicht befreit werden.
Beim Sachverständigen: Personalausweis o. Reisepass mit letzter Meldebestätigung, die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen (Heimtierausweis, Tierimpfpass + Chipnummer, Nachweis der Anmeldung im Hunderegister, Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung), sofern gleichzeitig die Anmeldung des Hundes erfolgen soll.
I
m Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter: Wie oben und ggf. den Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung).
I
m Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter: Wie oben und ggf. den Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung).
27 EUR (beim Sachverständigen), 42 EUR pro Person. 84 EUR für Gruppen (Familien), maximal für 2 Personen notwendig. Ersatzausstellung 41 EUR.
Hundebesitzer von außerhalb können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum z.B. zum Spazierengehen benutzen. Diese Befreiung kann ausschließlich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirksamt Hamburg-Mitte beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg