Hundehaltung Anmeldung
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz
Die von der Hundehalterin oder dem Hundehalter übermittelten Angaben werden im Hunderegister gespeichert.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Für gefährliche Hunde wird eine zusätzliche Erlaubnis benötigt.
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
- Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
- Hundegesetz - Hunde halten in Hamburg
- Hundeanmeldung Online
- Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
- Hundehaltung, Befreiung vom Leinenzwang
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Hundeanmeldung (nur Welpen ohne Chipnummer)
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
Die Anmeldung Ihres Hundes kann in einem Standort des Hamburg Service oder in Ihrem zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Ihrer Wahl erfolgen, allerdings nicht schriftlich oder telefonisch. In Hamburg ist der Hamburg Service die zuständige Dienststelle (für das gesamte Stadtgebiet).
Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich, siehe unter Links.
Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Für gefährliche Hunde wird eine zusätzliche Erlaubnis benötigt.
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Chippflicht für Hunde
Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Pflegehunde
Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung
Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.
- Hundehaltung Anmeldung
- Besitzende eines Hundes müssen den Hund umgehend anmelden
- Die Anmeldung beinhaltet ebenfalls die Anmeldung zur Hundesteuer.
- Die Anmeldung Ihres Hundes kann im Hamburg Service oder in Ihrem zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erfolgen, allerdings nicht schriftlich oder telefonisch.
- zuständig: Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt