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Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Hamburg 99085001012001 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012001

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Leistungsbezeichnung II

Reisepass mit 48-Seiten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Vielreisepass (Synonym), Pass, 48 Seiten (Vielreisende) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
  • Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
  • Seit 01.11.2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ihre abgelaufenen Reisepässe (auch vorläufige) werden eingezogen.
  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Volljährig:
    • Bundespersonalausweis,
    • bei Neuausstellung: alter Reisepass
  • Minderjährig:
    • Geburtsurkunde,
    • Kinderreisepass (sofern vorhanden),
    • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist. Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten, Nachweise bei alleinigem Sorgerecht. 
  • bei Ablauf:
    • Alter Reisepass.
  • bei Verlust:
    • Bundespersonalausweis.
    • falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde
  • bei Diebstahl:
    • siehe Verlust,
    • zusätzlich Diebstahlsanzeige der Polizei
      (Der Diebstahl des Reisepasses ist bei der Polizei anzuzeigen und die dort ausgestellte Diebstahlsanzeige ist vorzulegen.)
  • bei Änderung der Daten:
    • Alter Reisepass,
    • Nachweis über die Änderung (z.B. Urkunden).
  • Nach Einbürgerung:
    • Einbürgerungsurkunde,
    • alter Pass oder Identitätsbescheinigung,
    • Geburts- und/oder Heiratsurkunde.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Kosten

  • Personen ab 24 Jahren: 92,00 EUR 
  • Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR
  • es fällt jeweils eine zusätzliche Gebühr von 22,00 EUR an

Die Grundgebühren verdoppeln sich, wenn Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
  • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Bearbeitungsdauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.

Frist

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Hinweise

  • Verlängerung oder Veränderung eines Reisepasses ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Pass ausgestellt.
  • Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
  • Der Verlust eines Reisepasses kann ohne Termin gemeldet werden.
  • Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich an das Einwohnerzentralamt (siehe Reisepass für Nicht - Hamburger).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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