Führerschein, Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung (LKW, Bus, Personenbeförderung)
Inhalt
Führerschein, Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung (LKW, Bus, Personenbeförderung)
Führerschein, Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung)
Begriffe im Kontext
Fahrgastbeförderung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderung (Synonym), Verlängerung Taxigenehmigung (Synonym), Verlängerung Taxischein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderung (Synonym), Verlängerung Fahrgastbeförderungsschein (Synonym), Verlängerung Personenbeförderungsschein (Synonym), Taxischeinverlängerung (Synonym), Busscheinverlängerung (Synonym), Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), LKW (Synonym), Bus (Synonym), P-Schein, Verlängerung (Synonym), Personenbeförderungsschein, Verlängerung (Synonym), Klasse 3 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), Klasse 2 (alte Führerscheinklasse), Fahrgastbeförderung (Synonym), LKW Führerschein verlängern (Synonym), Bus Führerschein verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis für Krankenwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Linienbus (Synonym), Fahrerlaubnis für Mietwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Taxi (Synonym), Taxiführerschein (Synonym), Busführerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Führerschein (LBV)
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 5 FeV
Anlage 6 FeV
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 5 FeV
Anlage 6 FeV
Fahrerlaubnisse für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter (Nicht für Personenbeförderung erforderlich)
- EU-Kartenführerschein
- aktueller deutscher EU-Kartenführerschein. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, muss vorher getauscht werden. Bitte buchen Sie dafür einen weiteren Termin.
- Original-Personenbeförderungsschein - wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr (§§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz - PBefG), PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG) (weitere Informationen unter dem Link "Personenbeförderung", siehe unten)
- ärztliches Gutachten (FeV Anlage 5 Nr.1), nicht älter als ein Jahr (Link zum Formular siehe unten)
- Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten (FeV Anlage 6), nicht älter als zwei Jahre
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate (Nicht erforderlich bei LKW)
- die Terminbestätigung
Besonderheiten mit Vollendung des 50. Lebensjahres bei den D-Klassen
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV (u.a. Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr
Besonderheiten mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei Taxi, Mietwagen und Krankenwagen
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV (u.a. Reaktionstest), nicht älter als ein Jahr
Bitte unbedingt einen Termin buchen.
- der melderechtliche Hauptwohnsitz ist in Hamburg
- gültiger Personenbeförderungsschein
Die Verlängerung eines Führerscheins zur Personenbeförderung kostet zwischen 38,30 EUR und 44,20 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, Ihre Identität und Führerschein wird vor Ort geprüft.
- Bei Vorliegen aller Unterlagen wird die Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt.
- Ihr alter Führerschein wird befristet und der neue Führerschein postalisch zugeschickt. Ebenso werden die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis direkt postalisch zugesandt.
Sofern die Unterlagen vollständig sind, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
- Der Antrag ist persönlich zu stellen.
- Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
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Der Führerschein kann bis maximal fünf Jahre verlängert werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrerkarte oder Antrag Fahrgastbeförderungsschein oder Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional).
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
- Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Fahrgastbeförderung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) ist maximal für fünf Jahre gültig
- kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg