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Bestätigungen für Rentenzwecke

Hamburg 99014002035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bestätigungen für Rentenzwecke

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beglaubigungen für Rentenzwecke (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext


Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.
Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nur von dem Standesamt beglaubigt werden, das die Personenstandsurkunde ausgestellt hat (Zweitschrift o. beglaubigte Abschrift).

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente für Rentenzwecke, bei denen die Übereinstimmung des Originals mit einer Kopie bestätigt werden soll.

Voraussetzungen

Für Rentenzwecke

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich in einem Hamburger Hamburg Service vor.

Bearbeitungsdauer


Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Frist

Keine

Hinweise

Eine Beglaubigung erfolgt urkunden- bzw. dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beantragen kann.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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